Frage:
Wir haben eine Bolzentreppe, bei deren Außensteiggeländer der Antrittspfosten 4 cm höher ist als der innere. Können wir das reklamieren oder müssen wir das so hinnehmen?
Antwort:
Also ein Reklamationsgrund ist es nicht, da verschiedene Höhen entstehen können, wenn es sich um eine Treppe handelt, die im Antritt gewendelt ist. Da der Handlauf einen unterschiedlichen Neigungsverlauf hat, kommt so etwas vor. Wenn es Sie wirklich stört, müssen Sie den Treppenbauer bitten, es neu zu machen und sich einigen, wer dabei welche Kosten übernimmt. Schließlich müssen Pfosten, der Handlauf und einige der Stäbe neu angefertigt werden.

