Gebäudesicherungsmaßnahmen durch die Kommune

Frage:
Wann sind eigentlich die Kommunen dazu berechtigt, Gebäudesicherungsmaßnahmen durchzuführen? Muss der Eigentümer des Gebäudes für diese Maßnahmen aufkommen?

Antwort:
Die Kommunen dürfen diese Maßnahmen durchführen, wenn eine Gefahr besteht. Dabei kann es sich zum Beispiel um nicht mehr tragfähige Decken handeln oder auch um Einsturzgefahr. In Notfällen wird dabei sofort gehandelt, wenn ein Haus brennt passiert das unter anderem. Andernfalls wird dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden gestellt und wenn sich in dieser Zeit nichts tut, nimmt die Kommune die Maßnahmen vor. Dass der Eigentümer dann zur Kasse gebeten wird, kann passieren.
 

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