Frage:
Ich möchte gern wissen, ob die Schrittmaßregel aus der DIN 18065 verbindlich ist. Es ist ja so, dass dort sinngemäß steht: „Das Steigungsverhältnis k a n n mit Hilfe der bekannten Schrittmaßregel geplant werden.“ Das müsste ja theoretisch heißen, dass man nicht so vorgehen m u s s. Des Weiteren würde ich auch gern wissen, ob es stimmt, dass die Mittelachse des benötigen Lichtraumprofils im Fall von Wendeltreppen mit der Lauflinie übereinstimmen muss.
Antwort:
Es handelt sich nicht, wie von Ihnen angenommen, um einen unverbindlichen Vorschlag, sondern um eine Regel, die eingehalten werden muss, sofern nicht zwischen Architekten, Ausführendem und Bauherrn abweichende, anderslautende Maße vereinbart werden. Dabei ist es dann sehr wichtig, dass der Bauherr über das Haftungsrisiko informiert wird. Bei der Mittelachse ist es so, dass diese sich bis 1 Meter nutzbare Treppen über der Mitte des Gehbereich bei 2/10 befindet. Dabei lässt sich die Lauflinie bis 1/10 nutzbare Laufbreite links oder rechts und im Bogenbereich mit einem minimalen Radius von 30 cm planen.
