Frage:
Wir haben eine halbgewendelte Betontreppe, deren Geländer sich aus drei Teilen zusammensetzt. Die einzelnen Geländerteile sind zudem unterschiedlich hoch. Wir haben explizit darauf hingewiesen, dass wir möchten, dass das Geländer an der Außenwand festgemacht wird. Und nun ist es doch an der Innenwand. Das hat zur Folge, dass unsere Kleinen sich beim Treppensteigen nicht wirklich festhalten können, weil die Stufen nur an der Seite ausreichend groß sind, an der nicht das Geländer ist. Gibt es eine Regelung über das Geländer?
Antwort:
Ja, eine Regel existiert, doch wird Ihnen diese nicht weiterhelfen, da sie besagt, dass der Handlauf im Fall von Wendeltreppen an der Wandseite angebracht werden kann – und zwar sowohl an den schmalen als auch an den breiten Seiten der Stufen. Allgemein sollten Sie Vorsicht walten lassen und speziell, wenn Ihre Kinder die Treppe benutzen, immer ein Auge auf sie haben oder falls es sich um sehr kleine Kinder handelt, am besten Schutztüren an den Treppenenden anbringen, sodass sie die Treppen nicht ohne Aufsicht betreten können. Eine zusätzliche Möglichkeit wäre ein extra Handlauf in kindgerechter Höhe an der richtigen Seite der Treppe.
