Frage:
Als GU habe ich in einem Einfamilienhaus die Innentreppen gebaut. Es ist eine Stahl-Holzkonstruktion mit Buche-Trittstufen. Jetzt ist einer der Käufer unzufrieden und hat einen Mangel angemeldet, weil er meinte, dass an ein paar Leimstößen von den Parkettstäben eine schwarze Verfärbung zu sehen ist. Diese ist höchstens 4 cm lang und mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen. Darum haben wir diese Bemängelung auch abgelehnt. Oder kann sich der Käufer etwa auf die DIN 68368 berufen, in der steht, dass eine Schwarzfärbung nicht zulässig ist?
Antwort:
Nein, das ist ausgeschlossen. Eine Schwarzfärbung ist nur im reinen Holz unzulässig, im Lack dagegen schon, erst Recht, wenn sie bei gewöhnlichem Licht und aus einem normalen Sichtwinkel kaum erkennbar ist.
