Frage:
Mich würde interessieren, ob Lagerholzflecken eigentlich gemäß GK II erlaubt sind? Ich habe schon die DIN 68368 genau durchgelesen, konnte dazu aber nichts Genaues entdecken.
Antwort:
Lagerholzflecken sind nicht zulässig. Sie bilden sich, wenn das Holz nicht sachgemäß gelagert wurde. Wenn man beispielsweise Ahorn auf Buche stapelt, entstehen diese Flecken. Einer der Nachteile ist, dass der Lack eine schlechtere Haftung auf ihnen hat, was sich auf Dauer in Lackschäden äußern kann.
Sind sogenannte Lagerholzflecken bei einer Holztreppe ein Mangel ?
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