Frage:
Meine Firma hat den Auftrag erhalten, in einem gewerblich genutzten Gebäude eine Tür in Richtung Keller einzubauen. Das Problem ist, dass so wenig Platz vorhanden ist, dass die Tür genau am Treppenabgang montiert werden müsste. Wäre das möglich oder spricht eine Regelung dagegen? Es ist eben so, dass zwischen Treppe und der Eingangstür nur 1,20 Meter bleiben würden.
Antwort:
Solange die Tür nicht in Richtung Treppe öffnet, wäre das schon in Ordnung. Es muss ein Spalt offen bleiben mit einer Tiefe, die mindestens der Breite der Tür entspricht. Solange Sie darauf achten, sehe ich da keine Schwierigkeiten.
