Frage:
Ist es erlaubt, Stufen und Wangen für Treppen aus keilgezinktem Buchenholz herzustellen?
Antwort:
Ja, ist es, sofern sich dieses Material für den Bau einer Treppenanlage eignet. Sie dürfen es dem Kunden aber nur verkaufen, wenn er gezielt und bewusst danach fragt
