Verleimte Treppe und Holz zweiter Wahl

Frage:
Vor einigen Tagen sind unsere Treppen geliefert worden und wir möchten dazu gern ein paar Fragen los werden. Was bedeutet es, dass Holz zweiter Wahl verwendet wurde? Und was heißt „Buche bunt“? Außerdem würden wir gern wissen, ob es normal ist, dass die Treppe nur 90 cm breit ist, obwohl das Treppenloch selbst einen Meter misst. Beim Einbau wurden leider auch die Tapeten beschädigt, wer muss das bezahlen? Wie verhält es sich, wenn letzte Stufe nicht exakt an den Estrich angrenzt? Wie groß ist die Toleranz?
   
Antwort:
Holz zweiter Wahl existiert eigentlich bei Treppen nicht. Wenn Sie sich mit der Firma nicht explizit auf Güteklasse I gemäß DIN 68368 geeinigt haben, muss der Hersteller zumindest Güteklasse II liefern. Man spricht also von verschiedenen Güteklassen. Güteklasse II hat unter Umständen unterschiedliche Farben, auch Haar- und Oberflächenrisse sind erlaubt, nicht jedoch Schwarzverfärbungen. Unter „Buche bunt“ versteht man, dass unter anderem Kernbuche genutzt werden kann. Diese kann bräunliche Streifen haben. Etwas Luft zwischen Treppe und Wand ist normal und für die Montage nötig. Eine andere Erklärung dafür könnte sein, dass die Treppe so einfach bessere Maße hat und sich einfacher begehen lässt. Wer die neue Tapete bezahlen muss, müssen Sie individuell klären. Zu kleinen Schäden kommt es leider zwangsläufig. Im Neubau ist es eben praktischer, weil dort vor dem Einbau der Treppe noch keine Tapeten an den Wänden sind. Die Treppe exakt an den Estrich anzugleichen, ist äußerst schwierig. Eine vertikale Abweichung ist jedoch nach dem Einbau der Treppe zu verschließen.
 

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