Frage:
Wir möchten ein Haus errichten lassen, das keinen Keller haben soll. Bis zu welcher Tiefe muss dann die Perimeterdämmung gemacht werden?
Antwort:
Bis 30 Zentimeter von der Oberkante der Bodenplatte aus. Dies ist laut der DIN 4108 Vorschrift.
