Führerschein Klasse B

Das Fahren mit einer Zugmaschine ist mit 16 Jahren erlaubt.

Die Höchstgeschwindigkeit der Maschine darf nicht höher als 25km/ h liegen. Unter diese Kategorie fallen alle Land- und Forstmaschinen und Flurförderfahrzeuge (z. B. Stapler). Für alle Fahrzeuge dessen Höchstgeschwindigkeit bis 32km/h liegen, braucht man die Führerschein Klasse L. Mit diesem Führerschein darf man bis zu zwei Anhänger ziehen. Führerschein Klasse L ist unbefristet gültig und bedarf nur der theoretischen Prüfung ohne Fahrausbildung. Wer aber Führerschein Klasse B besitzt (auch mit 17), besitzt auch automatisch die Führerschein Klasse L. Mit diesem Führerschein wird der Einzug in die Welt der Zugmaschinen leichter.

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