So, laut Europäischen Gerichtshof UND Bundesfinanzhof durften Gemeinden beim Wasseranschluß keine 16 - bzw. ab 2007 19 Prozent MwSt sonder nur 7 Prozent dem Bauherren - Hausbesitzer in Rechnung stellen...
Das ist nun vom Gericht bestätigt - Urteil: EuGH:C-442/05 und BFH: VR61/03.
Hier gehts zum vollständigen Urteil de BFH: www.bundesfinanzhof.de
D.h. Bauherren die nach 2000 ! gebaut haben und von der Gemeinde ( wohl alle ) die Wasseranschlußkosten mit 16 bzw. 19 Prozent MwSt berechnet bekommen haben können diese nun ( natürich schriftlig ) bei der jeweiligen Gemeinde zurück verlangen, das kann je nach Fall zwischen 300 und 500 Euro sein !


