GEZ-Gebühren für PCs und Handys
Ab dem 1. Januar 2007 kommen auf Firmen und Privathaushalte neue Regelungen zu. Radio- und Fernsehgeräte sind bei der GEZ anzumelden und entsprechende Gebühren zu entrichten. Neu ab dem nächsten Jahr ist, dass auch so genannte neuartige Empfangsgeräte rundfunkgebührenpflichtig werden. Darunter sind PC zu verstehen, die geeignet sind, Rundfunkprogramme aus dem Internet wiederzugeben. Auf die tatsächliche Nutzung dieser Rundfunkangebote kommt es dabei nicht an. Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Grunde jeder PC, der in den letzten Jahren beschafft wurde, da diese über einen Internetanschluss verfügen, als Empfangsgerät zu qualifizieren ist und daher auch angemeldet werden muss. Darüber hinaus sind auch andere internetfähige Geräte, wie neue UMTS-Handys oder Laptop-Computer mit einem WLAN-Anschluss fähig, Internet-Rundfunkprogramme wiederzugeben und deshalb auch gebührenpflichtig. Zwar greift bei den neuartigen Empfangsgeräten auch die Zweitgerätebefreiung, was bedeutet, dass beispielsweise Büros, die bereits ein TV-Gerät angemeldet haben, für seinen Internet-PC keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
Gegen diese Neuregelung, die aus einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages herrührt, laufen derzeit zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es bleibt abzuwarten, ob diese Erfolg haben werden.


