Frage:
Unglücklicherweise ist unser Grundstück an einem Hang gelegen. Seit Fertigstellung des Grobplanums wurde nicht weiter gebaut, denn es ist erst noch eine Untersuchung des Baugrunds fällig. Hinzu kommt, dass es in den letzten Tagen ständig viel und auch stark geregnet hat. Dadurch läuft nun jede Menge Pampe zu unserem Nachbarn rüber, dessen Grundstück tiefer liegt als unseres. Ist das okay so oder sollte ich etwas dagegen machen? Bin ich rechtlich dazu verpflichtet?
Antwort:
Selbstverständlich müssen Sie Abhilfe schaffen. Nicht nur das Gesetz, sondern auch die Höflichkeit gebieten das. Außerdem sollten Sie sich in der Nation des Nachbarschaftsstreits nicht unbedingt sofort mit Ihrem Nachbarn anlegen. Das könnte ziemlich böses Blut geben und Sie wollen es ja noch ein paar Jährchen mit ihm aushalten.



Fr, 2009-11-13 16:28