Wir möchten den Keller unserer Doppelhaushälfte ausheben lassen und dafür muss das Grundwasser abgesenkt werden. Dabei kann es ja leider passieren, dass Schäden an den Häusern der Nachbarn entstehen. Wir beantragen die Absenkung des Grundwassers und übernehmen das Risiko für die Arbeiten. In der Bauherrenhaftpflicht ist eine Haftung für Schäden, die bei der Absenkung des Grundwassers entstehen, kategorisch ausgeschlossen. Heißt das, dass wir wirklich für alle Schäden aufkommen müssen, falls etwas schief geht? Muss der Bauherr immer dieses Risiko tragen oder eigentlich der Tiefbauer oder der Bauunternehmer oder der Durchführer der Grundwasserabsenkung? Können wir denn keine Rechtschutzversicherung abschließen?



Mi, 2008-11-19 10:26