Ein häufiger Streitpunkt bei Mietverhältnissen sind die Regelungen zum Betreten der Wohnung durch den Vermieter.
Manche Vermieter vertreten die Ansicht, dass sie die Wohnung, da sie ihr Eigentum ist, nach Belieben betreten dürfen. Dies widerspricht jedoch eindeutig dem Mietrecht.
Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter nicht einmal einen Zweitschlüssel der Wohnung besitzen. Der Vermieter darf die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nur im Falle akuter Gefahren wie Wasserrohrbrüchen oder Bränden betreten. Ansonsten muss der Vermieter ein geplantes Betreten der Wohnung generell voranmelden. Dies muss mindestens ein bis zwei Tage vor dem geplanten Termin, bei berufstätigen Mietern drei bis vier Tage vorher geschehen.


