Haus sanieren Richtung des Nachbarn

Grüße, wir haben ein ziemlich altes Haus erworben und mit der Hilfe eines Architekten komplett sarniert. Dabei wurde ein Anbau in Richtung Nachbarn gebaut, der dem Baugesetz nach min. 3,40 m entfernt vom nächsten Gebäude sein muss, was auch so geplant war. Jetzt ist alles fertig, doch bekamen wir vor kurzem einen Beuscht vom Bauamt, jemand hätte ihnen zugeflüstert, dass Abstände nicht eingehalten wurden und tätsächlicht, es sind nur3,30 m bis zum Nachbarn. Jetzt stellt sich uns die Frage wer schuld ist? Wir oder unser Architekt oder das Bauunternehmen, was die Vorgaben nicht einhielt??

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Fr, 2008-08-08 16:48
    Ja so schauts aus. Lassen sich jedoch nirgends Fehler nachweisen, sprich das Bauunternehmen hatte nicht wirklich die Anweisung den Abstand einzuhalten, z.b. dadurch, dass etwas um 10 cm verrückt begonnen wurde zu bauen und sich so alles verschoben hat und das unternehmen nur die einzelnen Maße einhalten wollte, versuche sie doch zuerst mit dem Nachbarn eine Einigung zu finden, denn den werden sie lange sehen und es geht doch nichts über gute Nachbarschaft. Die 10 cm können sicher ausgehandelt werden.
  2. Gast
    Fr, 2008-08-08 16:47
    Kleiner Tipp am Rande. Wenn sie sich mit jemandem anlegen, weil das Bauamt Probleme macht, immer mit dem Architekten und dem Bauunternehmen, wenn sie doch alles richtig geplant hatten. Mit ihrem Nachbarn, der wohl der Vogel war, der es dem Amt zuzwitscherte, müssen sie lange auskommen, nicht mit dem Architekten und dem Unternehmen…
  3. Gast
    Fr, 2008-08-08 16:46
    Da schließ ich mich an. Wie wurde der Abstand denn gemessen? Der Herr vom Bauamt mit ihrem Zollstock?? Dann brauchen sie sich keine Sorgen machen, erst wenn ein Vermessungsfachmann es bestätigt zählt es, vorher nicht. Auch ich würd mich sofort mit dem Architekten zusammensetzen und überprüfen, was wie in Auftrag gegeben wurde.
  4. Gast
    Fr, 2008-08-08 16:42
    Da würde ich mich raushalten. Wenn die abstände vorher bei der Planung stimmten ist dies schließlich anhand der Pläne leicht zu überprüfen. Das müssen der architekt und das Bauunternehmen ausmachen. Schauen sie in die Pläne und überprüfen, ob die 3,40 m eingeplant waren. Wenn ja, dann hat das Unternehmen gepfuscht und muss aufkommen, sie haben ja schließlich alles richtig in Auftrag gegeben.
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