Haustier in der Mietwohnung

Die Haustierhaltung in einer Mietwohnung führt gelegentlich zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.

In einigen Mietverträgen ist die Haustierhaltung generell ausgeschlossen. Derartige Klauseln sind laut Mietrecht jedoch unwirksam. Die Haltung von Kleintieren, wie Hamstern, Wellensittichen, Zierfischen oder Mäusen ist generell gestattet, selbst dann, wenn der Vermieter diese im Vertrag ausschließt. Anders sieht es bei der Haltung von Hunden oder Katzen aus. Diese bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters, es sei denn, im Mietvertrag ist die Haltung dieser Tiere ausdrücklich erlaubt. Der Vermieter muss der Haltung von Hunden oder Katzen auch dann nicht zustimmen, wenn er diese anderen Mietern bereits gestattet hat.

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