HOAI Sinnvoll oder nicht?

Frage: Ich möchte ein Ferienhaus in Passivbauweise bauen. Das Haus soll vor Ort geplant werden und ich habe die Architekten aufgefordert, ein Angebot für die Planung, Bauleitung und Überwachung des Objekts abzugeben. Nun haben sich zwei Architekten gemeldet, die das Projekt gern durchführen würden. Eigentlich wollte ich die Arbeiten nach HOIA (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vergüten, doch das lehnen sie ab. Sie meinen, dies ließe sich so nicht durchsetzen und sei nicht ortsüblich. Es soll eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden und zwar über nur ungefähr die Hälfte des HOIA-Mindestsatzes. Allerdings frage ich mich jetzt, ob mir durch diese geringe Vergütung (ich spare ungefähr 15.000 Euro) bei der Qualität Nachteile entstehen können.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Di, 2008-10-14 11:20
    In diesem Fall sollten Sie sehr vorsichtig sein, denn die HOIA ist ja nicht freiwillig, sondern sie stellt ein Preisrecht da. Es gibt zwar einen geringen Verhandlungsspielraum, aber eigentlich gilt immer die HOIA. Dies bedeutet, dass das fehlende Honorar theoretisch gesehen sogar eingeklagt werden kann. Die Architekten verhalten sich so gesehen standeswidrig. Es stellt sich auch die Frage, warum die beiden Architekten die HOIA so weit unterbieten, möglicherweise sind sie händeringend auf der Suche nach Aufträgen. Jedenfalls könnte es sein, dass Sie auch nur die Hälfte der Leistungen erhalten. Darum sollten Sie skeptisch sein und Vorsicht an den Tag legen.
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