Höhenunterschied überwinden

Hallo Leute, ich habe ein Problem, denn mein Haus hat an der Vorder- und Hinterseite einen großen Höhenunterschied von 2,20 Metern. Also liegt der Keller an der Hinterseite fast frei. Aber an zwei anderen Hausseiten ist der Keller wieder unter dem Gelände. Jetzt wollte ich aber wissen, ob ich den Keller nun als Vollgeschoss mitrechnen muss, oder nicht. Das haus steht in Nordrhein-Westfalen und ich finde das ist wirklich ein sehr großes Problem.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mi, 2009-03-11 11:06
    Gute Frage, denke da kann nur ein Architekt oder direkt das Bauamt was verbindliches zu sagen... die entscheiden ja auch später ob der Bau laut Bauplan/Baugenehmigung erstellt worden ist.
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