Wer seine angemietete Wohnung gerne untervermieten möchte, gerät oft in Konflikt mit dem Vermieter.
Besteht seitens des Mieters ein begründetes Interesse an der Untervermietung, zum Beispiel aus finanziellen Gründen, ist der Vermieter in der Regel zur Zustimmung verpflichtet. Er kann diese jedoch verweigern, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt würde, wenn berechtigte Einwände gegen den Untermieter bestehen oder das Untermietverhältnis dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Nicht zur Zustimmung verpflichtet ist der Vermieter, wenn die gesamte Wohnung untervermietet werden soll. In jedem Fall muss ein Untermietverhältnis mit dem Vermieter abgeklärt werden, ansonsten muss der Mieter mit einer Abmahnung rechnen.


