Kaution und Vermieter

Wenn man die Kaution, die man bei Abschluss eines Mietvertrages hinterlegt hat, nicht zurück bekommen sollte, kann man den Vermieter auch verklagen.

Natürlich muss die Wohnung in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, um auf die Rückzahlung der Kaution bestehen zu können. Es wäre vielleicht eine gute Idee, Vorher-nachher-Fotos von der Wohnung zu machen. Dann kann man dokumentieren, wie sie aussah, als man eingezogen ist und wie sie aussah, als man ausgezogen ist. Ob Fotos vor Gericht Bestand haben werden, lässt sich nicht so leicht sagen, aber ein paar Fotos sind nicht so teuer. Konfrontieren Sie doch den Vermieter mit den gemachten Fotos, vielleicht bringt es ihn zum Einlenken, bevor man vor Gericht zieht.

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