Kein Verwalterhonorar für die Steuerersparnis!

Kein Verwalterhonorar für die Steuerersparnis!

Zwischen 0 und 100 Euro pro Wohnung verlangen Verwalter derzeit für die von ihnen zu erbringende Umstellung der Jahresabrechnung, damit Wohnungseigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerausgaben steuerlich absetzen können. Dies ergab eine Umfrage des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V. Nach Ansicht von wohnen im eigentum e.V. gibt es für diese zusätzlichen Forderungen keine rechtliche Grundlage.Wohnungseigentümer haben die höchsten Nebenkosten im Vergleich zu Mietern und häufig sogar zu Hausbesitzern. Deshalb können sie jetzt auch mehr Steuern sparen wenn ihre Jahresabrechnungen dem §35a des Einkommenssteuergesetzes entsprechen. Von dieser Steuerersparnis wollen auch viele Verwalter profitieren, denn sie verlangen bis zu 100 Euro im Mittel etwa 25 Euro - für ihre Leistungen pro Wohnung zur Anpassung der Jahresabrechnung. Diese zusätzlichen Forderungen hält der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. nicht für gerechtfertigt und nicht für angemessen. Denn: „Umstellungen aufgrund von Gesetzesänderungen gehören zum täglich Brot für jeden Dienstleister. Der einmalige Mehraufwand gehört deshalb zu den Pflichten des Verwalters, die nicht separat zu honorieren sind.“ erklärt Gabriele Heinrich, stellvertretende Vorsitzende von wohnen im eigentum e.V. Sie rät Wohnungseigentümern, hart zu verhandeln. „Es gibt ausreichende gesetzliche Grundlagen und Argumente dafür, dass keine Sondervergütung erforderlich ist.“

Zum einen sind Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Dazu gehört die Erstellung einer Jahresabrechnung, die den Steuergesetzen entspricht. Überdies besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Tätigkeiten, die zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und zum typischen Berufsbild des Verwalters gehören, mit der Grundvergütung abgegolten sind. Des weiteren unterliegen Hausverwalter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit dazu zählt auch, alle Spielräume zur Kostensenkung für ihre Auftraggeber die Wohnungseigentümer - auszunutzen. Ferner muss die Jahresabrechnung generell den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen, in der die Formvorschriften für die Abgabe von Steuererklärungen festgelegt sind.

„Mit dieser Auffassung stehen wir nicht allein da. Wir teilen sie mit den Verwaltern, die die Umstellungen bereits anstandslos ohne Zusatzhonorierung vorgenommen haben.“ kommentiert Heinrich von wohnen im eigentum e.V. „In dieser Sache können Verwalter beweisen, dass sie nicht nur Hausgeld ausgeben, sondern auch Kosten einsparen können.“

Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten finden Sie unter
http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/wohnen/steuern_sparen.php4

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