Ein beliebter Kündigungsgrund für Vermieter ist der sogenannte "Eigenbedarf".
Dieser Bedarf ist gegeben, wenn der Vermieter die vermieteten Wohnräume für sich selbst oder für eine andere Person, die zum Haushalt gehört bzw. für Familienangehörige, benötigt. Allerdings versteht man hier unter Familienangehörige z. B. Eltern, Kinder, Enkel oder Geschwister des Vermieters. Entfernte Verwandte fallen hier nicht drunter.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf ist der Vermieter dazu verpflichtet, vernünftige und nachvollziehbare Gründe darzulegen. Er muss in seiner Kündigung schriftlich formulieren, für welche Person er den Wohnraum benötigt und den Sachverhalt erklären. Denn es soll durchaus Vermieter geben, die Eigenbedarf vorschieben, um Mieter loszuwerden.


