Lärmbelästigung durch die Mieter

Ein Problem für Vermieter ist oftmals auch die Lärmbelästigung durch die Mieter.

Feiern und Partys sind natürlich erlaubt, doch die Nachbarn sind nicht immer begeistert davon. Auf jeden Fall muss laut Mietrecht Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, hier sind dann alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören. Die Regelung, ein bis zwei Mal im Monat sei erlaubt, gilt nicht. Aber laden Sie doch die Nachbarn mal zur Party ein, vielleicht ist es dann ja kein Problem für sie. Oder entschädigen Sie die älteren Nachbarn auf andere Weise, indem Sie ihnen mal Wasser holen oder ähnliche Botengänge übernehmen.

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