Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz für alle Kapitaleinkünfte, die aus dem Kapitalvermögen entstanden sind. Eingeführt ist sie erst im Jahr 2009. Zuvor gab es keine einheitliche Versteuerung, je nach Art der Geldanlage oder anderer Steuersatz zugrunde gelegt. Die Abgeltungssteuer sieht einen Steuersatz von 25% vor, die direkt von den Kreditinstituten einbehalten werden, und zusätzlich mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer direkt an das Finanzamt gegeben werden. Der weitere Vorteil der Abgeltungssteuer liegt daran, dass der Steueranspruch so abgegolten ist. Über den Freistellungsauftrag kann der Kunde sich in bestimmten Grenzen von der Steuerabgabe befreien.
 

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