Abrechnung
|
Von einer Abrechnung spricht man, wenn der Auftragnehmer die Leistungen, die er erbracht hat, in Rechnung stellt. Auf der Rechnung ist nicht nur die Leistungsart und der -umfang enthalten, sondern ebenfalls das Aufmaß.
|
Das könnte Sie auch interessieren:
- Abrechnung von Leistungen die ein Architekt nicht erbracht hat
- Nebenkostenabrechnung bis zum Ende des nachfolgenden Jahres stellen
- Freiberufliche Ingenieurleistungen Dipl. Ing. Robert Skurka Bauleiter Bauleitung
- VOB/B § 2 Nr. 6 - Nachlässe auch auf zusätzliche Leistungen?
- Neue Integral Zweifarbige Kunststoffhaustür mit Rechnung
