Entwurf
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Dies ist im Grunde kein Bauplan, sondern vielmehr eine Architektenleistung, in deren Rahmen ein geistiges Grundkonzept sowie ein Grundriss eines Gebäudes erstellt werden. Der Entwurf muss weit genug entwickelt sein, um als Bauvorlage verwendet werden zu können. Die Entwürfe werden in einem Maßstab von 1:100 angefertigt. Für den Vor- sowie Hauptentwurf werden etwa 33 % des Architektenhonorars fällig.
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