Gewährleistungsfristen
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Gewährleistungsfrist
Seit 1.1.2002 gibt es neue Regelungen zur Gewährleistungsfrist. Nun muss ein Handwerker 2 Jahre (statt zuvor ein halbes Jahr) für mängelfreie Arbeit haften. Im Falle kleinere Reparaturen kann sich die Frist jedoch auf ein Jahr verkürzen. Von Bauhandwerkern erbrachte Leistungen unterliegen noch immer den Regelungen des BGB, also gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, die nicht verkürzt werden kann. Diese Frist gilt auch für Baumaterialien, inklusive Produkten aus Baumärkten, sodass Handwerker nicht mehr allein verantwortlich für Materialfehler sind. Gemäß VOB/B kann sich die Gewährleistungsfrist bei Bauleistungen auf 2 Jahre reduzieren. Für Heimwerker ergeben sich ebenfalls neue Vorteile: In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf von Materialien liegt die Beweislast beim Händler. Kann er nicht nachweisen, dass die Produkte frei von Materialfehlern waren, ist er verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen.
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