Klammern
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Klammern
Klammern nutzt man bei Holzwerkstoffplatten und Holzbauteilen aus Nadelholz. Man darf sie ohne Bauaufsichtliche Zulassung mit einer Prüfbescheinigung auf Abscheren und für kurze Zeit auf Herausziehen beanspruchen. Werden sie dauerhaft auf Herausziehen beansprucht, ist eine Bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Dabei sollte der Winkel zwischen der Holzfaserrichtung und dem Klammerrücken bei >=30° liegen, damit der maximal erlaubte Abscherwert erzielt wird. Man kann Klammern mit Hilfe von Druckluft und entsprechenden Geräten eintreiben.
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