Schlusszahlung

Nach Prüfung der Schlussrechnung muss der Bauherr die Schlusszahlung leisten. Idealerweise sollte die letzte Zahlung ausdrücklich als Schlusszahlung gekennzeichnet werden. Anschließend können die bauausführenden Handwerker und Unternehmen innerhalb der kommenden 24 Tage Vorbehalte anmelden. Nach Verstreichen dieser Frist ist es den Unternehmen nicht mehr möglich, Forderungen geltend zu machen.
  • Das könnte Sie auch interessieren: