Wir sind in einen Neubau eingezogen. Die Stufen der neuen Eichentreppe wurden während der Bauphase mit extra Pappe, die mit rotem Klebeband an den Treppen befestigt wurde, 'geschützt'. Bei Abnahme dieser Pappe mit Klebeband verblieb durchweg ein roter Klebebandabruck. Der Treppeneinbauer hat nun bereits zum zweiten Mal die Treppe abgeschliffen und neu eingeölt. Es ist immer noch kein gleichmäßiges Stufenbild herausgekommen, insbesondere an den Rändern zur Wand sowie zum Gelände. Zudem habe ich das Gefühl, daß ich nun keine neue Treppe mehr habe, sondern eben eine, die schon 2Mal abgeschliffen wurde. Muß ich die Treppe so vom Treppeneinbauer bzw. vom Bauträger abnehmen? Handelt es sich um eine Wertminderung?




Do, 2011-02-24 11:43
Hallo,
wenn noch Mängel vorhanden sind, auch wenn "nur" Optische, dann würd ich die Treppe ( Eichetreppe wird sicherlich nicht günstig gewesen sein.. ) auf jedenfall NICHT abnehmen, bzw. mit Vemerk des Mangels !
Wenn nach dem dritten Versuch der Mängelbeseitigung sich immer noch keine bessere ergeben hat, dann Preisminderung ! Dreimal versuchen den Mangel zu beheben, ansonsten € !!!
Gruß