Gerüst für Export zu kaufen gesucht

sehr geehrte damen und herren,
ich bin an einem. alu fahrgerüst interessiert. da ich in einem nicht-europäischen land lebe, habe ich nun folgende frage an sie:
 
MwSt bei der Ein- und Ausfuhr
Bei der Ausfuhr aus der EU in Nicht-EU-Länder wird keine MwSt erhoben und die auf vorhergehenden Absatzstufen im Zusammenhang mit dem ausgeführten Produkt bereits gezahlte MwSt kann als Vorsteuer abgezogen werden. Aufgrund dieser MwSt-Befreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug ("Nullsatz") ist in dem Ausfuhrpreis keinerlei "Rest-"MwSt mehr enthalten.
Bei der Einfuhr in die EU muss sofort MwSt gezahlt werden, so dass für die eingeführten Produkte die gleichen Ausgangsbedingungen gelten wie für entsprechende Produkte, die in der EU hergestellt wurden. Steuerpflichtige können die bei der Einfuhr gezahlte MwSt als Vorsteuer abziehen.
 
können sie mir eine entsprechende rechnung erstellen?
vielen dank für ihre bemühungen
mit freundlichen grüssen
 

Art: 
Angebot
Status: 
gewerblich
Kontakt per email: 
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