Mieter Kündigungsrecht im Mietvertrag

Auch Kündigung und Kündigungsfristen sind im Mietrecht festgelegt.

So kann der Mieter jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist sein Mietverhältnis kündigen und keinen Grund dafür angeben. Beim Vermieter sieht es hingegen anders aus. Er hat eine längere Kündigungsfrist einzuhalten und muss auch einen ausreichenden Grund für die Kündigung angeben. Dabei ist der beste Kündigungsgrund eines Vermieters der Eigenbedarf. Doch Mieter sollten sich nicht zu sicher fühlen, denn Nichtbezahlung der Miete, ungewöhnliche Ruhestörungen, die auch nach mehrmaliger Abmahnung nicht eingestellt wurden oder Untervermietungen können zu Kündigungen führen. Renovierungsbedarf ist kein Kündigungsgrund. Falls ein Auszug für die Zeit der Renovierung notwendig sein sollte, muss der Vermieter für eine Übergangswohnung sorgen.

  • Das könnte Sie auch interessieren: