Mietminderung und damit verbundene Rechte und Pflichten

Das Mietrecht regelt auch Sachen wie Mietminderung.

Eine Mietminderung kann vom Mieter gefordert werden, wenn die Nutzung der Wohnung wie im Vertrag vereinbart, nicht gewährleistet ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist gerade Schimmel, der durch Nichtverschuldung des Mieters auftreten kann und vom Vermieter nicht beseitigt wird oder Verstopfung der Abflüsse im Bad. Doch die meisten Mieter täuschen sich in der Höhe der Mietminderung oder der Ansicht, die viele Mieter haben, dass in solchen Fällen gar keine Miete bezahlt werden muss. Dem ist nicht so. Die Höhe der Mietminderung ist abhängig vom vorliegenden Problem, nähere Informationen hierzu finden sich im Internet.

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