Ein Mietvertrag darf laut Mietrecht nicht zum Nachteil des Mieters gereichen.
Natürlich gibt es einige Sonderregelungen und Sonderwünsche des Vermieters, die vermerkt werden können, zum Beispiel wenn es um das Halten von Hunden geht oder um kleinere Reparaturen. Kleinere Reparaturen müssen vom Mieter bis zu einer zumutbaren Höhe selbst übernommen werden. Wenn also der Duschkopf kaputt geht, muss man als Mieter selbst einen neuen kaufen und kann das nicht beim Vermieter geltend machen. Aber bei all den vielen handwerklich begabten Männern (und inzwischen auch Frauen) in Deutschland, sollte das kein Problem sein, solche Kleinigkeiten selbst zu erledigen und so kleinere Ausgaben zu sparen.



