Mietverträge können laut Mietrecht nur dann fristgerecht gekündigt werden, wenn sie auf unbestimmte Zeit geschlossen sind.
Viele denken, dass sie dem Vermieter nur drei potenzielle Mieter vorstellen müssen, um aus dem unbefristeten Mietvertrag aussteigen zu können, doch dem ist nicht so. Dies gilt nur in dem Falle, in dem auch ein entsprechender Passus im Vertrag vereinbart wurde. Die Kündigung, wie alle anderen ?nderungen an einem Mietvertrag, muss schriftlich erfolgen. Au?erdem müssen die gesetzlichen Fristen beziehungsweise die im Mietvertrag vereinbarten Fristen eingehalten werden. Dennoch sind viele Vermieter mit einem schnelleren Auszug einverstanden, wenn sich ein neuer Mieter gefunden hat. Wenn Sie also selbst einen neuen Nachmieter vorstellen, könnte es tatsächlich problemloser mit dem Auszug gehen, ist aber nicht die Regel.


