Muss ich den Nachbarn am Revision/Abwasserschacht lassen?

Vor einigen Jahren wurde der Bau unserer Doppelhaushälfte abgeschlossen. Jetzt befindet sich die zweite Hälfte des Hauses im Bau. Der neue Bauherr will nun Zugang zu unserem Abwasserschacht. Der Schacht befindet sich in der Mitte zwischen unseren beiden Grundstücken. Ist es dem neuen Nachbarn wirklich erlaubt, unseren Schacht einfach so mitzunutzen, ohne sich an den Kosten zu beteiligen?
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Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    So, 2008-11-23 10:24
    Ihrem Nachbarn gehören die Bauwerke auf seinem Grund und damit auch die Hälfte des Schachts. Wenn es keine anders lautende Eintragung im Grundbuch oder Vereinbarung nach Privatrecht gibt, ist der Nachbar befugt, an den Schacht anzuschließen. Allerdings müssen Sie zustimmen, dass über die gemeinsame Abwasserleitung ein- und abgeleitet werden darf. Außerdem muss die Ableitung über den Grundstücksanschluss, den Sie sich teilen, bei der zuständigen Behörde oder dem Entwässerungsbetrieb genehmigt werden.
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