Nachbesserung bei der Treppe oder besser eine Kaufpreisminderung

Ich habe mit meiner neuen Massivholzwangentreppe so viele Probleme, dass ich gar nicht weiß, womit ich beim Aufzählen anfangen soll. So war zum Beispiel der Pfosten des Brüstungsgeländers zu kurz und der Handlauf passte nicht, in den Stufen waren Kratzer, außerdem knarrt die Treppe entsetzlich, der Handlauf ist schief usw. Ich habe der Firma schon mehrmals die Chance zur Nachbesserung gegeben, doch meistens wurde immer wieder etwas verpfuscht. Langsam verliere ich die Geduld und frage mich, ob ich noch weitere Nachbesserungen versuchen lassen sollte oder ob es nicht sinnvoller wäre, den Kaufpreis im Einvernehmen mit der Firma zu senken – und dann einen Profi die Mängel beheben zu lassen.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    So, 2009-03-15 09:46
    Leider ist das in erster Linie eine rechtliche Frage. Wie viel Sie vom Preis abziehen können, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt wirklich beantworten. Eigentlich waren Sie ja schon geduldig genug, und obwohl Sie ein Recht auf eine Treppe ohne Mängel haben, würde es wohl nicht mehr allzu bringen, weiterhin darauf zu bestehen. Schon eher würde es sich empfehlen, einen Sachverständigen der Handwerkskammer der Tischlerinnung um Hilfe zu bitten. Dieser kann dann die Treppe einmal aus Expertensicht unter die Lupe nehmen. Und dann wird er detailliert schriftlich festhalten, was bis zu welchem festen Zeitpunkt nachgebessert werden muss. Das ist sicherlich viel effektiver, als wenn Sie dem Unternehmen nur mündlich sagen, was Ihnen nicht gefällt. Falls selbst dieser Versuch fehlschlägt, bleibt Ihnen immer noch der Gang zum Anwalt.
  • Das könnte Sie auch interessieren: