Nebenkostenabrechnung bis zum Ende des nachfolgenden Jahres stellen

Je nachdem, welche Kosten in den Mietnebenkosten enthalten sind, können diese einen beträchtlichen Anteil der Gesamtmiete ausmachen.

Daher führt die Nebenkostenabrechnung oft zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Dieser muss eine Nebenkostenabrechnung erstellen und eventuell zu viel bezahlte Beträge an den Mieter zurück zahlen. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszyklus erfolgen. Hält sich der Vermieter nicht an diese, darf er keine Nachforderungen mehr an den Mieter stellen, ist jedoch weiterhin verpflichtet, eventuelles Guthaben zurückzuzahlen. Sollte der Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben, sollte er der Zahlungsaufforderung des Vermieters nur unter Vorbehalt Folge leisten und die Abrechnung prüfen lassen.

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