Ruhezeiten in Mitwohnungen – Darf ich eine Party feiern?

Ruhezeiten in Mitwohnungen – Darf ich eine Party feiern?
Wir brauchen Nachhilfe in Sachen Mietrecht. Es steht die Geburtstagsfeier unserer Tochter an, die volljährig wird. Da wir im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses wohnen, stellt sich die Frage, darf man da überhaupt eine große Party feiern? Wie sieht es mit den Ruhezeiten in einer Mietwohnung aus? Gibt es so was wie Mittagsruhe und Nachtruhe eigentlich noch? Oder darf man schon mal ausgelassen eine Party feiern? Ist es vielleicht sogar ausreichend, die Nachbarn zu informieren? Oder steht dann trotzdem die Polizei vor der Tür, wenn es später laut wird? Wie informieren wir sie am besten – persönlich oder über einen Zettel im Treppenhaus?


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