In der Wohnung geraucht – muss ich Extrakosten auch tragen?
Endlich haben wir - eine Familie mit sieben Kindern - ein eigenes Häuschen gefunden und werden dementsprechend im nächsten Monat mit vereinten Kräften den Umzug angehen. Nun stehen wir aber in Bezug auf unseren „alten“ Mietvertrag vor einem kleinen Problem, denn dort ist vermerkt, dass wir bei einem möglichen Auszug die Wohnung lediglich „besenrein“ zu verlassen haben. Ich muss allerdings hinzufügen, dass meine Frau und ich starke Raucher sind und sich dementsprechend die Decken und Wände der Wohnung über die Jahre hinweg leicht gelblich verfärbt haben. Unser Vermieter besteht demzufolge darauf, dass wir die Wohnung komplett zu renovieren haben - und zwar auf eigene Kosten. Darf er das überhaupt?
Rauchen in der Mietwohnung
Hallo,
soweit mir bekannt - hab mal irgendwo ein Urteil gelesen - ist das Rauchen in einer Mietwohnung zu der normalen "Abnutzung" einer Mietwohnung zu rechnen, d.h. diese kosten der Reinigung/neu streichen usw. sind schon mit der normalen Miete abgeglichen und müssen vom Mieter nicht extra bezahlt werden !
Rauchen in der Mietwohnung
NEIN, das darf der Mieter und gehört zu den normalen Abnutzungsdingen:
Rauchen: Das Rauchen in der Mietwohnung gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters. Auch wenn die Wohnung nach kurzer Mietdauer mit deutlich sichtbaren Nikotinablagerungen zurückgegeben wird, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsverstoßes (LG Hamburg 333 S 156/00, Urteil vom 26.4.2001). Auch der Bundesgerichtshof hat so entschieden (Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05). Trotzdem ist Vorsicht geboten bei „exzessivem“ Rauchen, das die Wohnung schon nach kurzer Zeit renovierungsbedürftig macht. - Belästigungen durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon des Wohnhauses muss der Mieter hinnehmen (AG Wennigsen 9 C 156/01, Urteil vom 14.9.2001, WuM 2001,487). Quelle: mieterverein-hamburg