Planungssicherheit für Architekten und Ingenieure:
Anwendung der DIN 1053-1 weiter ohne Einschränkung möglich
Planungssicherheit für Architekten und Ingenieure bei Anwendung der DIN 1053-1:1996-11 Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung bleibt auch nach der Einführung der neuen Normenreihe DIN 1055 ff Einwirkungen auf Tragwerke zum 01.01.2007 per Stichtagsregelung ohne Einschränkung erhalten.
Bauministerkonferenz (ARGEBAU) beantwortet Anfrage der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerkbau e.V. (DGfM)
Ab dem 01.01.2007 werden über die Musterliste der technischen Baubestimmungen (MLTB, Ausgabe September 2006) die auf das Teilsicherheitskonzept umgestellten Normen der Reihe DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke bauaufsichtlich verbindlich und ersetzen die bisher eingeführten Fassungen
Technische Baubestimmungen Umsetzung der Musterliste
Die aktuelle MLTB kann z.B. im Internet unter www.dibt.de über die Links Aktuelles / Technische Baubestimmungen eingesehen und heruntergeladen werden. Unter der gleichen Adresse wird auch über die Umsetzung der Musterliste in den Bundesländern informiert. Erst wenn die neuen Normen auch in dem jeweiligen Bundesland eingeführt wurden, sind diese durch den Anwender/Planer in Bezug zu nehmen.Anfrage der DGfM an die Fachkommission (FK) Bautechnik
Die DGfM hat die FK Bautechnik mit einem Schreiben vom Juli 2006 um eine Stellungnahme gebeten, ob aus der Einführung des neuen Lastannahmenkonzeptes nach der Normenreihe DIN 1055 Einschränkungen bei der Anwendung der DIN 1053-1:1996-11 entstehen.
Mit Schreiben vom 30.10.2006 teilt der Vorsitzender der FK Bautechnik im Auftrag der Bauministerkonferenz (Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)) auf Anfrage der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerkbau e.V. (DGfM) mit, dass die neuen Normen der Reihe DIN 1055 entweder in Verbindung mit der bauaufsichtlich eingeführten DIN 1053-1:1996-11 (globales Sicherheitskonzept) oder mit DIN 1053-100:2006-08 (Teilsicherheitskonzept) angewendet werden können. Die Parallelgeltung beider Normen gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die DIN 1053-100:2006-08 über die jeweiligen Bundesländer eingeführt wurde.
Anwendung der DIN 1053-1 bleibt ohne Einschränkung möglich
Die Bemessung nach dem in der Praxis bewährten globalen Sicherheitskonzept der DIN 1053-1:1996-11 mit zulässigen Spannungen ist damit weiterhin gleichberechtigt und ohne Einschränkung möglich.
Als Bemessungslasten sind in diesem Fall die charakteristischen Lasten der neuen Normen DIN 1055 anzusetzen.
Mischungsverbot
Die Regeln der beiden Bemessungsnormen DIN 1053-1:1996-11 und DIN 1053-100:2006-08 dürfen innerhalb eines Bauwerks nicht miteinander kombiniert werden (sogenanntes Mischungsverbot, s. hierzu auch MLTB September 2006).
Option: Darüber hinaus gehende Informationen sind den jeweiligen Internetseiten der Mitgliedsverbände zu entnehmen.
Weitere Informationen sind unter www.dgfm.de auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau erhältlich.



