PPP-Workshop zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz

PPP-Workshop zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz
Bauchschmerzen bei der BVMB
23.11.2005

Mit einem praxisorientierten Meinungs- und Erfahrungsaustausch setzte die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) ihre Veranstaltungsreihe rund um das Thema Public Private Partnership fort. Beim mittlerweile neunten PPP-Workshop wurden Inhalte und Ziele des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung Öffentlich Privater Partnerschaften (ÖPP-Beschleunigungsgesetz) und seine Auswirkungen auf künftige PPP-Vorhaben kontrovers diskutiert. Vor allem der so genannte wettbewerbliche Dialog liegt der BVMB und ihren mittelständischen Mitgliedsunternehmen schwer im Magen. Das neben dem offenen Verfahren, dem nicht offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren zusätzlich eingeführte vergabetechnische Instrument könnte sich in der Anwendung eher als Stolperstein erweisen, anstatt wie geplant die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von PPP-Projekten zu vereinfachen. Vor allem sein geringer Anwendungsbereich sowie fehlerhafte Verfahrensanforderungen und ein nicht gewährleisteter Schutz beim Transfer von firmeneigenem Know-how stellen die Eignung des wettbewerblichen Dialogs nach Meinung der BVMB erheblich in Frage.Aktuelle Bestandsaufnahmen zeigen: PPP-Projekte werden in den Kommunen immer häufiger zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge umgesetzt. Monheim am Rhein war bundesweit die erste Stadt, die für die Sanierung ihrer Schulgebäude eine reinrassige Public Private Partnership eingegangen ist. Kiel, Leipzig, Goslar, Hof oder Freiburg sind aktuell weitere Beispiele von Kommunen, die Pilotprojekte in die Tat umsetzen wollen. Projekte, bei denen auch mittelständische Unternehmen verstärkt als Bieter auftreten möchten. Mit Unterstützung der BVMB, die sich weiterhin mit aller Kraft für wettbewerbsorientierte und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen bei Ausschreibungen und Vergabe einsetzt. „Nicht zuletzt um zu verhindern, dass die großen Baukonzerne den PPP-Kuchen ausschließlich unter sich aufteilen“, wie BVMB-Geschäftsführer Elmar Halbach-Velken in seiner Begrüßungsrede unmissverständlich deutlich machte. Darum tauscht sich die BVMB regelmäßig mit Vertretern der PPP-Task Force des Bundes oder der einzelnen Bundesländer aus.

Positive Impulse
Als aktuelles Beispiel für erfolgreiche Lobbyarbeit führte Halbach-Velken die Umsetzung von praxisorientierten Arbeitsgrundlagen wie dem BVMB-Eckpunktepapier „PPP aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft“ an, „welches nicht nur mögliche Probleme mittelständischer Unternehmen bei der Beteiligung an PPP-Vorhaben beim Namen nennt“, so Halbach-Velken, „sondern mit gangbaren Lösungen aufwarten kann.“ Als besonderen Erfolg bewertet Halbach-Velken, dass das Eckpunktepapier für positive Impulse in der Arbeit der PPP-Task-Force im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gesorgt hat. Das Ministerium nahm das Papier zum Anlass zu einer Umfrage über die Erfahrungen von Unternehmen der Privatwirtschaft bei PPP-Ausschreibungen. Die Umfrage diente zur Vorbereitung auf die Workshopreihe „Der Vergabeprozess bei PPP-Projekten Lessons Learned“, die das BMVBW im Herbst dieses Jahres gestartet hat. Im Rahmen des Workshops wurden dann die verschiedenen Problemstellungen erörtert, Beispiele aus der Praxis zitiert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert.

Das es nach wie vor Reibungspunkte und offene Fragen in Bezug auf eine praxisnahe Gestaltung von PPP-Projekten gibt, zeigte die Diskussion beim BVMB-Workshop. Viele Teilnehmer bewerteten die Wettbewerbsbedingungen nach wie vor als schlecht und gerade hinsichtlich des geforderten finanziellen Engagements für mittelständische Unternehmen teilweise als einige Nummern zu groß. Etwa im Bereich der Angebotsbearbeitung und der damit verbundenen Kosten. Schwierigkeiten gibt es darüber hinaus bei der Wahl der geeigneten Berater, aber auch in Bezug auf die Finanzierungsform, bei der Risikoübernahme oder hinsichtlich der oft überzogenen Forderungen nach Bürgschaften und Sicherheiten. Ebenso einig sind sich die Mittelständler bei ihrer Forderung nach eindeutigen und einfachen Spielregeln bei der Vergabe der PPP-Projekte. Mehrere hundert Seiten umfassende PPP-Leitfäden sind einfach nicht zu handhaben, so der Tenor. Was gebraucht wird, sind standardisierte PPP-Modelle von der Stange und das möglichst Bundesländer übergreifend.

Vorteile durch Standardisierung
Auf eine Vereinfachung der Abläufe zielt auch die am 8. September dieses Jahres in Kraft getretene Neuregelung zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen (ÖPP-Beschleunigungsgesetz) hat der Gesetzgeber einige der europarechtlich geforderten Neuerungen umgesetzt. Sie betreffen neben dem Vergaberecht das Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz, die Bundeshaushaltsordnung, das Grundsteuerrecht sowie das Investmentgesetz. Prof. Dr. Martin Weber, PriceWaterhouseCoopers PwC Deutsche Revision, der in seinem Referat die Auswirkungen des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes auf die Beteiligung mittelständischer Unternehmen an PPP-Projekten beleuchtete, sieht ebenfalls in einer Standardisierung Vorteile für die Öffentliche Hand und private Unternehmen. „Standardisierung heißt unter anderem weniger Beratungsaufwand, und das führt zu einem deutlichen Kostenvorteil“, so Weber. Außerdem nannte Weber eine sorgfältige Vorbereitung der Projekte durch die Öffentliche Hand, eine faire Risikoverteilung und vor allem eine auskömmliche Aufwandsentschädigung als Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beteiligung mittelständischer Unternehmen. Zudem soll ein vergrößertes Zeitfenster dazu beitragen, die Bildung von leistungsstarken Bietergemeinschaften zu erleichtern.

Eignung in Frage gestellt
Doch nicht alle Bausteine des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes treffen beim Mittelstand auf Beifall. Vor allem der so genannte wettbewerbliche Dialog sorgt für Zündstoff. Das wurde beim Vortrag von Dr. Christian Scherer-Leyendecker, CMS Hasche Sigle, der über die vergaberechtlichen Regelungen des neuen Gesetzes referierte, besonders deutlich. Bereits die Voraussetzungen für die Anwendungen dieses Verfahrens sind schwer nachzuvollziehen. So soll der wettbewerbliche Dialog bei EU-weiten Verfahren nur dann durchgeführt werden, wenn es dem Auftraggeber objektiv unmöglich ist, die erforderlichen technischen Mittel oder die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen anzugeben. In diesem Fall kommt es dann zur europaweiten Bekanntmachung der Bedürfnisse und Anforderungen und nach der Auswahl von geeigneten Unternehmen zum gemeinsamen Dialog, in dem unter anderem Einzelheiten des Auftrages besprochen werden. Bei diesem Gedankenaustausch zwischen den Bietern und dem damit verbundenen Wissenstransfer so befürchten die BVMB und ihre Mitgliedsunternehmen werden nicht zum Zuge kommende Bieter regelrecht ausgenutzt. Eröffnen sich hier neue juristische Schlachtfelder, wie manche Mittelständler voraussehen? Der Mittelstand stellt zumindest die Eignung des wettbewerblichen Dialogs auf Grund seines geringen Anwendungsbereiches sowie der fehlerhaften Verfahrensanforderungen und dem nicht gewährleisteten Schutz beim Transfer von firmeneigenem Know-how nachdrücklich in Frage.

Weiteren Zündstoff enthält nach Ansicht der mittelständischen Bauwirtschaft die Projektantenproblematik, wie sie in § 4 Abs. 5 der geänderten VgV geregelt ist: Der Auftraggeber muss demnach sicherstellen, dass der Vergabewettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters oder Bewerbers, der zuvor den Auftraggeber beraten oder unterstützt hat, nicht verfälscht wird. In der Umsetzung der Rechtsprechung hierin waren sich BVMB-Geschäftsführer Halbach-Velken und die anwesenden Unternehmer einig, wird es bei solchen „Wischi-Waschi-Formulierungen“ unausweichlich zu Problemen kommen.

Beim neunten PPP-Workshop der BVMB wurde deutlich: Die Mitgliedsfirmen der BVMB sind aufgrund ihrer hohen Flexibilität, ihrer qualifizierten Mitarbeiter sowie ihres Know-hows durchaus in der Lage, als Investoren, Bauausführende und Betreiber gleichermaßen aufzutreten. Allerdings müssen die Projekte mittelstandsgerechte Größenordnungen aufweisen und finanzierbar sein. Darüber hinaus ist eine Standardisierung von Ausschreibungen und Vertragswerken unumgänglich, um das bürokratische Procedere rund um PPP-Projekte deutlich zu vereinfachen. Aber auch das wurde klar: Die mittelständischen Bauunternehmen müssen in die Offensive gehen, schlagkräftige Partnerschaften bilden und sich mit schlüssigen Konzepten am Wettbewerb um PPP-Projekte beteiligen. Wie es gehen kann, zeigte nicht zuletzt der Vortrag von Andreas Lenzen, KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, über ausgewählte Erfolgsfaktoren für PPP-Projekte aus Bietersicht. Lenzen sieht viele Mittelständler bei ihren ersten Schritten in Richtung PPP in einem regelrechten Blindflug. Vor allem was die Einschätzung der Kosten betrifft. „Eine saubere Angebotskalkulation ist das Herzstück des Erfolges“, so sein Appell. Ebenso wichtig sei die Wahl des richtigen Finanzierungsmodells.

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