Regensburger: "Bayern setzt bei EU-Osterweiterung auf Schleierfahndung - Polizeidienststellen an Grenze zu Tschechien bleiben erhalten"
Auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden EU-Osterweiterung setzt Bayern gezielt auf das Instrument der Schleierfahndung. "Mit der Verankerung der Schleierfahndung im Polizeiaufgabengesetz 1995, deren Rechtmäßigkeit auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof höchstrichterlich bestätigt wurde, haben wir rechtzeitig Vorsorge getroffen. Nahezu täglich melden die Fahndungseinheiten neue Aufgriffe und Festnahmen, insbesondere bei Drogenkurierfahrten", betonte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger anlässlich der Jahresversammlung des Regionalarbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit Cham am 16. Juli 2003 in Furth im Wald.
Der Staatssekretär betonte weiter, dass in den nächsten Jahren die systematischen Grenzkontrollen zu den neuen Beitrittsländern erhalten bleiben: "Wir haben aber frühzeitig damit begonnen, die nach einem Wegfall der Grenzkontrollen zu erwartende Lage zu analysieren, um dann daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können. So pflegen wir beispielsweise seit vielen Jahren einen immer intensiveren Kontakt zu den Polizeibehörden der ost- und süd-ost-europäischen Länder." Regensburger kündigte zudem weiter an, dass die Polizeidienststellen an der Grenze zu Tschechien, die bei der Integration der bayerischen Grenzpolizei in die bayerische Landespolizei am 01.04.1998 als Dienststellen mit Grenzaufgaben erhalten blieben, mit ihrem jetzigen Aufgabenzuschnitt zunächst weiter bestehen bleiben, solange die bayerische Polizei an der Grenze zu Tschechien ihre grenzpolizeilichen Aufgaben wahrnimmt: "Dies wird wohl noch weit über den EU-Beitritt unseres Nachbarstaates hinaus der Fall sein. Denn bevor die systematischen Grenzkontrollen endgültig entfallen können, muss in einem weiteren Schritt für Tschechien zunächst die vollständige Erfüllung des "Schengen-Standards" festgestellt werden.
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