Man mietet eine Wohnung, weil man sich den Witterungsbedingungen der Umwelt entziehen will.
Manchmal hat man aber auch das Pech in eine Wohnung zu ziehen, die ernste gesundheitliche Schäden befürchten lassen. Als Beispiel gilt hier Schimmel. Der Mieter kann in diesem Fall eine Beseitigung des Krankheitserregers vom Vermieter verlangen. Doch erst muss geklärt werden, ob nicht der Mieter an der Bildung des Schimmels Schuld hat, so zum Beispiel wenn nicht ausreichend gelüftet und geheizt wird.
Wenn es an der Bausubstanz liegt, dann kann der Mieter nicht haftbar gemacht werden, dann muss der Vermieter aktiv werden. Auch solche Probleme werden im Mietrecht festgelegt.



