Schlüssel für eine Mietwohnung sind auch immer ein Problem, vor allem wenn welche nachgemacht werden müssen.
Nach dem Mietrecht müssen zwei komplette Sätze an den Mieter abgegeben werden sowie für jedes weitere Familienmitglied. Ein Mieter darf auch für sonstige Personen Schlüssel verlangen, zum Beispiel für den Babysitter, den Pflegedienst oder für den Untermieter. Wenn Mieter zusätzlich selbst Schlüssel anfertigen, müssen sie den Vermieter informieren. Allerdings verlangen viele Schlüsseldienste eine Bescheinigung des Vermieters oder einen Nachweis, dass es sich um die eigene Eigentumswohnung handelt. Bei Verlust der Schlüssel müssen Sie selbst für die entstehenden Kosten aufkommen und eventuell für das ganze Haus neue Schlüssel besorgen, wenn es sich um einen Universalschlüssel handeln sollte.



