Haustiere in der Mietwohnung
Wer vorhat, in eine Mietwohnung zu ziehen, stellt sich häufig die Frage, inwieweit er sein Haustier mitnehmen darf. Schließlich ist es wichtig zu wissen, ob der geliebte Hund oder die Katze mit in die neue Bleibe einziehen dürfen. Es gibt jedoch kein Gesetz, das die Haltung von Tieren in der Mietwohnung gestattet. Ebenso wie es kein Gesetz gibt, das die Haltung von Tieren in gemieteten Räumen verbietet. Darum ist es eine Frage der Einschätzung des Vermieters. Möchte er, dass die Mieter Tiere halten, ist das ebenso legal, wie das Verbot von Tieren, wobei es gerade hier eine Grenze gibt. Der Vermieter darf das Halten von Tieren in der Wohnung nicht generell verbieten, da es auch Tierarten gibt, die unproblematisch zu halten sind. Er darf jedoch selbstverständlich Tierarten ausgrenzen.
Der Vermieter darf zum Beispiel die Haltung von Hunden als Haustiere verbieten, da diese in den Wohnräumen großen Schaden anrichten können. Etwas anderes ist die Tatsache, dass Hunde bellen und somit andere Einwohner stören und sogar verärgern können. Im Prinzip kann der Vermieter jedoch nichts gegen die Haltung von Fischen und Kleintieren, wie etwa Hamstern, einwenden. Wer dennoch seine geliebte Katze oder den Hund mit in die Wohnung nehmen möchte, sollte versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen, da auf diese Weise Sonderabsprachen getroffen werden können. Wer jedoch ein Haustier einquartiert, ohne den Vermieter zu informieren, muss im Extremfall damit rechnen, die Wohnung gekündigt zu kriegen. Um nicht unnötigen Ärger mit dem Vermieter heraufzubeschwören, ist es sinnvoll, in jedem Fall eine Genehmigung des Vermieters einzuholen, da auch ein Mietverhältnis auf Vertrauen basiert.


