» BGH: Änderung der Rechtsprechung bei geschlossenen Immobilienfonds
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ)
(Verbandspresse, 27.04.2006 13:19)
(Dieburg) - Anleger, die zur Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ein Darlehen aufgenommen haben, müssen sich auf eine geänderte Rechtsprechung einstellen.