Abfindung - Steuerpflicht

Abfindung - Steuerpflicht

Abfindung - Steuerpflicht Bis zu einem Betrag von z.Zt. EUR 7.200 ist die Abfindung grundsätzlich steuerfrei. Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und das Dienstverhältnis seit mehr als 15 Jahren bestand, liegt der Freibetrag für die Abfindung bei z.Zt. EUR 9.000. Für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und das Dienstverhältnis seit mehr als 20 Jahren bestand, gilt ein Freibetrag für die Abfindung von z.Zt. EUR 11.000. » Abfindung - Voraussetzungen » Abfindung - Höhe » Abfindung - Verjährung

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